Das FK Treffen in der Schweiz rückt näher.
Es ist unerlässlich, dass ihr die Begleitdokumente, wie unten beschrieben organisiert und mitführt.
Sonst ist mit Problemen an der Grenze, sowie auch auf dem Flugplatz zu rechnen.
Für die entstehenden Kosten wird der VSF pro Person, welche mit Tauben aus dem Ausland anreist und am FK Flugbetrieb teilnimmt, 60.- Euro vergüten.
Wir hoffen, dass ihr trotz dem Aufwand zu uns reist, damit wir ein unvergessliches Treffen erleben dürfen.
Als weitere Info, es wird keinen Taubenmarkt geben und wir werden auch keine Käfige auf dem Fluggelände aufstellen dürfen. So sind die neuen Richtlinien für unser Hobby Kunstflugtauben.
Bei Fragen bitte bei mir melden, ich helfe gerne so gut ich kann.
Freundliche Grüsse
Franco Visona
Schritt für Schritt Anleitung
Was brauche ich für eine Reise mit Kunstflugtauben an einen
Flugkastenwettbewerb in einem anderen Land innerhalb der EU (inklusiv der Reise in die Schweiz)
1. Kontaktieren sie FRÜHZEITIG ihren Tierarzt über die geplante Reise.
Sie müssen
den Ort, Adresse der Flugtaubenveranstaltung angeben. Je nach Richtlinien der
einzelnen Länder kommt der Tierarzt zu Hause vorbei und begutachtet den Bestand,
und /
oder stellt die Gesundheitsbescheinigung für die Tauben welche reisen in
seine Praxis aus.
2. Die Tauben müssen gegen Paramyxovirose geimpft sein.
3. Der Tierarzt sagt ihnen dann, was sie genau für Dokumente brauchen.
(Laut EU-Verordnung ist die Reise mit
Kunstflugtauben einer Reise mit Greifvögeln an
eine Flugschau gleichgestellt), sagen sie das dem Tierarzt.
4. Für die Reise brauchen Sie eine amtliche Veterinärbescheinigung,
welche vom
Tierarzt im System TRACES übermittelt werden muss.
Laut EU besteht die
Möglichkeit, die Tauben im Voraus (maximal 12 Stunden vor der Ausreise) in einem
«registrierten Betrieb» zu sammeln, so dass die Züchter vom Sammelort aus mit
einer einzigen Veterinärbescheinigung auszureisen (welche auch im System
TRACES übermittelt werden muss). Dies ist die kostengünstigste Variante.
5. Für die Rückreise ist mit Kunstflugtauben von einem Flugkastentreffen ist keine
neue Veterinärbescheinigung nötig: Die Veterinärbescheinigung gilt normalerweise
innerhalb 10 Tagen
(s. Art. 91 und 92 der dl. VO EU 2020/688); für die Rückreise
«innerhalb 10 Tagen» ist damit keine Veterinärbescheinigung notwendig.
Beachten Sie, dass:
- die Tauben für Grenzübertritte immer gegen Paramyxovirose geimpft sein müssen
- die Regelungen auf Ebene EU nun einheitlich («harmonisiert») sind, für die
Teilnahme an Flugschauen im Einzelfall trotzdem zusätzliche Anforderungen gelten
können (wenn die Organisatoren oder die vor Ort zuständigen Behörden dies
verlangen)
Hier der Auszug zum Thema Kunstflugtauben aus dem EU-Amtsblatt:
Gesundheitsbescheinigung / TRACES
Der Veterinär des Herkunftslandes muss eine elektronische TRACES-Meldung absetzen.
Der Bestimmungsort (Ort des Flugkastentreffens) muss vor dem erstmaligen Import durch
die Veterinärbehörde im elektronischen System TRACES erfasst werden.
Abhängig von der Tier-
oder Warenkategorie und dem vorgesehenen Verwendungszweck ist
dafür die TRACES-Version des gemäss Artikeln 6-7 / 12-13 der Durchführungsverordnung
(EU) 2021/403 zutreffenden Bescheinigungsmusters zu verwenden. Ausserdem muss das
Original der amtlichen Bescheinigung die Sendung begleiten, in Papierform -
oder auch in
elektronischer Form, sobald dies technisch möglich ist.
In Ausnahmefällen ist für Grenzübertritte mit (anderen) «in Gefangenschaft gehaltenen
Vögeln» gemäss Artikel 71 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 keine (neue)
Veterinärbescheinig nötig, Z.B. bei der Rückkehr von Flugschauen